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   BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62   

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https://dejure.org/1962,3792
BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62 (https://dejure.org/1962,3792)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1962 - IV ZR 39/62 (https://dejure.org/1962,3792)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1962 - IV ZR 39/62 (https://dejure.org/1962,3792)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 28.04.1925 - II 290/24

    Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    Der Kommanditist tritt damit nicht gegenüber der Gesellschaft und den persönlich haftenden Gesellschaftern in das Abhängigkeitsverhältnis eines Dienstverpflichteten, sondern er übt in einem solchen Fall das Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auf Grund einer vertraglichen Erweiterung seiner Gesellschaftsrechte und seiner Gesellschaftspflichten aus (BGHZ 17, 392, 394 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54]; vgl. auch RGZ 110, 418, 420 und OLG München SeuffArch 70 Nr. 113).

    Dem Reichsgericht war es noch fraglich erschienen, ob ein Dienstvertragsverhältnis zwischen dem Kommanditisten und der Kommanditgesellschaft überhaupt möglich sei (RGZ 110, 418, 420), und es hat sich bisher keine einheitliche Meinung darüber gebildet (verneinend Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts 6. Aufl. Bd. I, 42, 43, insbes. Fußn. 27, Dersch, RdA 1951, 212, 214, Dersch/Volkmar, ArbGG 6. Aufl. § 5 Anm. 102); überwiegend wird diese Frage jedoch mit Recht bejaht (LAG Bad-Württ/Mannheim, Betrieb 1960, 1159; Weipert in RGR RGB 2. Aufl. § 164 Anm. 14; Schlegelberger/Geßler HGB 5. Aufl. § 164 Randn.

    Das liegt auf der gleichen Linie wie der Satz, daß eine dem Kommanditisten im Gesellschaftsvetrag erteilte Geschäftsführungsbefugnis oder Prokura nur unter den Voraussetzungen des § 117 HGB entzogen werden kann (RGZ 110, 418, 421; BGHZ 17, 392, 395 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54], dazu Schultze- v. Lasaulx MDR 1956, 152 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54]).

  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    Der Kommanditist tritt damit nicht gegenüber der Gesellschaft und den persönlich haftenden Gesellschaftern in das Abhängigkeitsverhältnis eines Dienstverpflichteten, sondern er übt in einem solchen Fall das Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auf Grund einer vertraglichen Erweiterung seiner Gesellschaftsrechte und seiner Gesellschaftspflichten aus (BGHZ 17, 392, 394 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54]; vgl. auch RGZ 110, 418, 420 und OLG München SeuffArch 70 Nr. 113).

    Das liegt auf der gleichen Linie wie der Satz, daß eine dem Kommanditisten im Gesellschaftsvetrag erteilte Geschäftsführungsbefugnis oder Prokura nur unter den Voraussetzungen des § 117 HGB entzogen werden kann (RGZ 110, 418, 421; BGHZ 17, 392, 395 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54], dazu Schultze- v. Lasaulx MDR 1956, 152 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54]).

  • BGH, 18.10.1961 - IV ZR 110/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    Die erhöhten Belastungen, die für einen ausgewanderten Verfolgten bestehen, der sich im Aufnahmeland eingliedern mußte, sowie sonstige im Einzelfall auftretende erhöhte Bedürfnisse können es rechtfertigen, darüber hinaus die Versorgung erst als sichergestellt anzusehen, wenn die anderweitig bezogenen Versorgungsleistungen die Rentenbeträge der Anlage 5 zur 3. DV-BEG um ein bestimmten Maß überschreiten (Urteile des Senats RzW 1961, 554 Nr. 20 sowie vom 18. Oktober 1961 IV ZR 110/61).
  • BGH, 13.06.1962 - IV ZR 18/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    Zwar kommt das Rentenrecht nicht in Betracht, wenn der Anspruch auf die Kapitalentschädigung, an deren Stelle die Rente tritt, nach § 75 Abs. 3 BEG in vollem Umfang entfällt (Urteil des Senats vom 13. Juni 1962 IV ZR 18/62); hier aber kann der Anspruch auf die Kapitalentschädigung nicht mehr in Zweifel gezogen werden, da die Entschädigungsbehörde der Klägerin unanfechtbar eine solche Entschädigung zuerkannt hat.
  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat es als möglich bezeichnet, daß innerhalb einer Vereinigung einzelne Mitglieder mit der Durchführung von Aufgaben betraut werden, die neben der Mitgliedschaft noch ein Arbeitsverhältnis entstehen lassen (NJW 1956, 647 Nr. 29).
  • RG, 03.05.1932 - II 438/31

    1. Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Kartellverträgen mit langfristiger Bindung.

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß den geschäftsführenden Gesellschaftern in Abweichung von den Regeln des § 116 Abs. 1, 2, § 161 Abs. 2 HGB (§ 109 HGB) die Befugnis, den Gesellschaftsvertrag durch Sondervereinbarungen über Arbeitsleistungen einzelner Gesellschafter für die Gesellschaft zu ergänzen, übertragen worden war (RGRK HGB 2. Aufl. § 116 Anm. 4; vgl. RGZ 136, 236, 243 und RGRK BGB 11. Aufl. § 710 Anm. 6).
  • BGH, 02.05.1962 - IV ZR 247/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    In dem Urteil vom 2. Mai 1962 IV ZR 247/61 hat der erkennende Senat jedoch ausgeführt, daß die erforderliche Korrektur der Kaufkraftmittelwerte nicht auf Grund einer so freien Schätzung erfolgen kann, wie sie das Berufungsgericht in dem damaligen ebenso wie in dem vorliegenden Rechtsstreit vorgenommen hat.
  • RG, 23.06.1933 - II 95/33

    Kann der Rechtsnachfolger einer klagenden Kommanditgesellschaft, die sich während

    Auszug aus BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62
    Ausgangspunkt der Betrachtung muß sein, daß die Kommanditgesellschaft eine Personalgesellschaft ist, die keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, daß vielmehr die Träger der Recht der Gesellschaft die Gesellschafter selbst einschließlich der Kommanditisten in ihrer Zusammenfassung zur Gesellschaft sind (RGZ 141, 277, 280).
  • BGH, 20.09.1963 - IV ZB 77/63

    Rechtsmittel

    Die damit in Zusammenhang stehenden Fragen sind, soweit sie für die Entscheidung erheblich sind, bereits geklärt (Urteil des Senats vom 11. Juli 1962 - IV ZR 39/62).
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